Die Sache mit dem Elterngeld bei Selbständigen und Freiberuflern

Es wird einem ja gar nicht so leicht gemacht hier in unserem schönen Lande: Da bekommt man ein Baby und einhergehend finanzielle Unterstützung von Vater Staat (was ja an sich großartig ist) – beim genaueren Hinsehen bemerkt man jedoch, dass sich keiner der großen Politiker so richtig Gedanken gemacht hat über das Elterngeld. Vor allem über das Elterngeld für Selbständige. Für mich als Freiberuflerin stellte sich der Elterngeldantrag deswegen als nicht ganz unkompliziert dar.

Während des Elterngeldbezugs darf ich zwar arbeiten (sogar bis zu 30 Stunden die Woche), aber quasi nichts verdienen (zumindest wenn ich den Höchstsatz des Elterngeldes haben möchte… und ja klar, logo will ich den – hab’ dafür ja auch die letzten Jahre entsprechend hart gearbeitet und jetzt will ich mich in Ruhe um mein Kind kümmern können, ohne finanzielle Sorgen im Hinterkopf haben zu müssen).
30 Stunden pro Woche darf man also während des Elterngeldbezugs arbeiten. Aber dabei eigentlich nichts verdienen – denn das geht sofort alles wieder runter vom Elterngeld. Bei 30 Stunden die Woche mit einem durchschnittlichen Stundensatz als Selbständiger bleibt dann also übrig: äh…. so gut wie nix!

Eine Frechheit finde ich im Übrigen, das bis vor Kurzem auch Leistungen auf das Elterngeld angerechnet wurden, die weit vor dem Elterngeldbezug erbracht worden sind. Konkret heißt das, jede Rechnung, die ein Kunde (zu spät) bezahlt und die Einnahme damit im Elterngeldbezugszeitraum landet, kürzt automatisch das Elterngeld. Dazu gibt es nun ein Gerichtsurteil des Sozialgerichts München, das unter dieses Vorgehen einen Schlußstrich zieht. Zu Recht! (Allerdings: Die Elterngeldstelle hat dagegen schon Berufung eingelegt). Also, liebe Liebenden, bitte gleich bei der Familienplanung berücksichtigen, dass größere Business-Projekte bitteschön noch vor Geburt (und Achtung! – Baby darf auf keinen Fall ein Frühchen werden!!) bezahlt werden müssen.

Das Internet ist hier – wie in vielen anderen Fragen auch – ein Dschungel aus Informationen.

Mehr oder (eher) minder nützlich ist der reißerisch angepriesene “Elterngeldreport für Selbständige und Unternehmer” von Thomas Hegenauer, über den wohl jeder Selbständige stolpert, wenn er nach Informationen zum Elterngeld sucht und den man online bestellen (und angeblich mit dessen Tipps 25.200 Euro vom Staat – ich nenne es mal “abzocken”) kann. Ich habe mir das “gute Stück” aus Neugier bestellt und daraus letzten Endes nicht mehr erfahren, als ich ohnehin schon wusste bzw. wurden dort Tipps vorgestellt, die sich am Rande des Gestaltungsmißbrauchs bewegen – Ärger mit den Elterngeldstellen vorprogrammiert. Hat mich (damals) 50 Euro gekostet, diese Info. Ich gebe sie hiermit kostenlos weiter. Den Kauf des Elterngeldreports kann man sich meiner Meinung nach also getrost sparen – wer trotzdem neugierig ist, bitteschön: http://www.elterngeldreport.de/

Weitere Kritik am Elterngeldreport für Selbständige findet sich auch hier: http://www.bialloblog.de/index.php?/archives/739-Miese-Masche-mit-Elterngeldreport.html

Einigermaßen hilfreich waren die offiziellen Stellen, sowohl im Internet als auch “offline”. Jedoch bekam ich bei drei Anrufen bei der Elterngeldstelle auch drei unterschiedliche Auskünfte – zu jeweils einem Thema. Am Ende blieb die Frage: Ja wat denn nu??

Schließlich gibt es auch Anwälte, die zum Thema Elterngeld beraten. Sehr gut und professionell macht das Rechtsanwältin Bettina Gerber (selbst Mutter). Bei Frau Gerber hatte ich ein telefonisches Beratungsgespräch, indem ich zum ersten Mal wirklich wertvolle Informationen bekommen habe, auf die ich mich verlassen konnte. Darüber hinaus erstellt Frau Gerber Zeitpläne für die (werdende) Mutter und Ihren Partner – bereits 12 Monate vor Geburt des Kindes, hilft bei der Erstellung des Elterngeldantrags  bzw. der Gewinn-und-Verlust-Rechnung für Selbständige (die zur Berechnung des Elterngelds nötig ist). Das alles sehr kompetent und unkompliziert – übrigens auch für Nicht-Selbständige.

Weitere Infos speziell zum Elterngeld für Selbständige:

Eine gute Zusammenfassung mit Beispielen bietet das Juraforum im Artikel über Elterngeld und Elternzeit für Selbständige oder auch banktip.de.

Noch mehr hilfreiche Links:

Alles Wissenswerte zu Elternzeit und Elterngeld wurde zusammengetragen auf elterngeld.net

Der Elterngeldrechner auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ebenfalls gut

Erläuterungen zum Elterngeld gibt es auch auf Wikipedia

Und noch mehr Infos unter elterngeld.com

Download des Elterngeldantrags in Bayern beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Elterngeld gibt es auch auf eltern.de

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One Response to “Die Sache mit dem Elterngeld bei Selbständigen und Freiberuflern”

  1. Tine says:

    Liebe Brigitte,

    ich muss Dir zustimmen, an Herrn Hegelauer kommt man auf der Suche nach Elterngeld als Selbständige kaum vorbei.
    Ich hab seinen newsletter abonniert und muss sagen: sehr reißerisch. Er hilft nicht und die angegebenen Referenzen auf seiner Homepage sind ein fake. Die Heilpraktikerin Frau Holzinger schrieb mir zurück, sie habe lediglich das Manuskript gelesen, aber keine Erfahrungen mit Elterngeld etc. Unglaublich. Die beiden anderen Referenzen waren erst gar nicht ausfindig zu machen.
    Ich schätze, mit einem Team aus Steuerberater und Anwalt, das jeder Selbständige ja so oder so hat, ist man besser bedient!

    Einen schönen blog hats Du – muss ich schon sagen! TINE

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