Ohrstecker im Weidezaun
Ich weiß es noch ganz genau: Ich war 4 Jahre alt. Meine Mutter setzte mich auf einen Stuhl beim Juwelier. Um mich herum Bling-Bling, das fand ich toll. Dann aber kam der Juwelier mit einer Art silbernen Pistole auf mich zu und “Peng, Peng, Zack” hatte ich zwei Löcher in den Ohren mit Ohrsteckern drin. Einen rechts, einen links. Eine Sekunde Stille. Danach brüllte ich mit hochrotem Kopf den ganzen Laden zusammen. Und ich brüllte weiter, draußen in der Fußgängerzone, auf dem Parkplatz, im Auto. Meine Ohren pulsierten im Takt meines Herzschlags (oder meines Schreiens, das weiß ich nicht mehr so genau). Ich war stinksauer auf meine Mutter, wieso hatte sie mir nicht gesagt, dass das so weh tut?
Wochen später (die Löcher waren gerade abgeheilt) verfing ich mich bei einem Sonntagsspaziergang in der freien Natur mit einem der Ohrstecker in einem stromführenden Weidezaun, als ich frohlockend über eine Sommerwiese lief. Sekündlich bekam ich hier Stromschläge, bis mein Vater mich rettete. Seitdem der Held meiner Kindertage. Ob ich Spätfolgen davon getragen habe, kann ich nicht mit abschließender Sicherheit sagen.
Heute jedenfalls lese ich in der Nido (Ausgabe 5-2010, S. 112), dass das Schießen von Ohrringen bei Kindern unter 14 Jahren sogar gesetzlich verboten ist. Seit wann dieses Gesetz in Kraft ist, weiß ich nicht. Jedenfalls steht dort, dass Halsketten und Armbänder bei Kindern in jedem Alter erlaubt sind. Ohrlöcher nicht! Es ist verboten, Kindern unter 14 Jahren welche zu schießen. Nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten. Wo wir wieder bei der Sache mit dem Juwelier wären…







